RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0074

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z2;
EStG 1988 §10 Abs4;

Rechtssatz

Der Begriff des Kraftfahrzeuges ist unter Zuhilfenahme der einschlägigen kraftfahrrechtlichen Vorschriften nach der Verkehrsauffassung auszulegen (Hinweis E 28.5.1986, 86/13/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150074.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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