RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0067

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs3;

Rechtssatz

Tatbestandsmäßige Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung nach § 38 EStG 1972 ist der aufrechte Patentschutz im Gebiet, in dem die Verwertung erfolgt. Das Gesetz knüpft die Begünstigung ausschließlich an das Vorliegen des Patentschutzes. Gerade die exakte Regelung des Ortes des patentrechtlichen Schutzes in § 38 Abs 3 EStG 1972 läßt erkennen, daß der Gesetzgeber die Begünstigung nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung gewähren wollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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