Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs1;Rechtssatz
Tatbestandsmäßige Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung nach § 38 EStG 1972 ist der aufrechte Patentschutz im Gebiet, in dem die Verwertung erfolgt. Das Gesetz knüpft die Begünstigung ausschließlich an das Vorliegen des Patentschutzes. Gerade die exakte Regelung des Ortes des patentrechtlichen Schutzes in § 38 Abs 3 EStG 1972 läßt erkennen, daß der Gesetzgeber die Begünstigung nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung gewähren wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X03Im RIS seit
20.11.2000