RS Vwgh 1998/3/19 97/06/0049

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §23 Abs1 litd;
BauG Vlbg 1972 §41 Abs3;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein Teil einer Einfriedung, der entlang einer Seite eines Grundstückes verläuft, stellt einen zulässigen Gegenstand einer Entscheidung betreffend einen Wiederherstellungsauftrag dar, weil es sich um einen rechtlich und technisch trennbaren Teil einer Einfriedung handelt.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060049.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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