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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ein Teil einer Einfriedung, der entlang einer Seite eines Grundstückes verläuft, stellt einen zulässigen Gegenstand einer Entscheidung betreffend einen Wiederherstellungsauftrag dar, weil es sich um einen rechtlich und technisch trennbaren Teil einer Einfriedung handelt.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060049.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009