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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs4;Rechtssatz
Es entspricht auch der Verkehrsauffassung, daß ein Traktor ein durch technisch freigemachte Energie angetriebenes Fahrzeug darstellt, welches seiner Bauart nach vorwiegend zum Ziehen von landwirtschaftlichem Gerät und von Anhängern bestimmt ist, und deshalb als Kraftfahrzeug angesehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150074.X03Im RIS seit
19.03.2001