RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0074

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

EStG 1988 §10 Abs4;
KFG 1967 §2 Z9;

Rechtssatz

Es entspricht auch der Verkehrsauffassung, daß ein Traktor ein durch technisch freigemachte Energie angetriebenes Fahrzeug darstellt, welches seiner Bauart nach vorwiegend zum Ziehen von landwirtschaftlichem Gerät und von Anhängern bestimmt ist, und deshalb als Kraftfahrzeug angesehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150074.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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