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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
§ 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 meint mit dem Ausdruck "formelle Rechtskraft" den Eintritt der formellen Rechtskraft gegenüber der einzelnen Verfahrenspartei und nicht den Eintritt der formellen Rechtskraft gegenüber allen Verfahrensparteien. Struktur und Zweck des § 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 sind völlig anders geartet als § 107 Abs 2 WRG, wo mit "Rechtskraft" der Eintritt der Rechtskraft gegenüber allen Verfahrensparteien gemeint ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070030.X05Im RIS seit
18.02.2002