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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/27 92/15/0214 7Stammrechtssatz
Für den Nachweis einer Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 durch einen WIFI-Vortragenden ist die Vorlage einer mit dem WIFI geschlossenen "Rahmenvereinbarung", die punktuell und ausschließlich die wesentlichen Kriterien für die Gewährung der Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 enthält, sowie einer vom WIFI-Vortragenden selbst erstellten "Seminarübersicht" nicht ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150139.X02Im RIS seit
20.11.2000