RS Vwgh 1998/3/19 98/07/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1998
beobachten
merken

Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs5 idF 1993/903;
ZLG Stmk 1982 §27 Abs9;

Rechtssatz

Mit der Einbringung des Antrages auf Schadenersatz beim Landesagrarsenat werden alle Ansprüche der Partei gewahrt, und zwar auch solche, die nach der Einbringung des Antrages infolge des durch die mangelnde Umsetzung des rechtmäßigen Zusammenlegungsplanes bewirkten Fortdauerns des rechtswidrigen Zustandes entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070030.X04

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten