Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.
Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta