RS VwGH Beschluss 1998/03/19 98/07/0013

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Rechtssatz

Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.

Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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