RS Vwgh 1998/3/19 97/06/0074

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung
72/02 Studienrecht allgemein
95/06 Ziviltechniker

Norm

AHStG §21 Abs1;
AHStG §21 Abs5;
ZivTG 1993 §9;

Rechtssatz

Bei Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung wird nicht auf das tatsächlich erworbene Wissen abgestellt (hier iZm der Ziviltechnikerprüfung, Hinweis E 18.11.1991, 90/12/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060074.X03

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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