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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers.
Der Antragsteller bezieht ein Einkommen in Höhe von monatlich S 20.000,-- (netto). Unterhaltspflicht besteht gegenüber von drei Kindern.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B705.1997Dokumentnummer
JFR_10029470_97B00705_01