RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten