RS Vwgh 1998/3/19 98/07/0030

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs5 idF 1993/903;
VwRallg;
ZLG Stmk 1982 §27 Abs9;

Rechtssatz

§ 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 spricht von der "einer Partei übergebenen Abfindung", was jedoch nicht bedeutet, daß die in § 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 festgesetzte Frist so lange gehemmt ist, so lange die Abfindung nicht übergeben ist; vielmehr ist das Tatbestandselement der "übergebenen Abfindung" eine der Voraussetzungen dafür, daß überhaupt ein Schadenersatz in Betracht kommt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070030.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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