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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs5 idF 1993/903;Rechtssatz
§ 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 spricht von der "einer Partei übergebenen Abfindung", was jedoch nicht bedeutet, daß die in § 27 Abs 9 Stmk ZLG 1982 festgesetzte Frist so lange gehemmt ist, so lange die Abfindung nicht übergeben ist; vielmehr ist das Tatbestandselement der "übergebenen Abfindung" eine der Voraussetzungen dafür, daß überhaupt ein Schadenersatz in Betracht kommt.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070030.X01Im RIS seit
18.02.2002