RS Vwgh 1998/3/19 97/07/0203

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §19;
FlVfLG Tir 1996 §64 Z4;

Rechtssatz

Persönliche Differenzen zwischen Mitgliedern einer Agrargemeinschaft rechtfertigen für sich allein nicht in jedem Fall eine Nutzungsteilung, sie sind aber nicht irrelevant. Vielmehr sind auch alle anderen "obwaltenden Umstände" zu berücksichtigen, und erst nach einer Abwägung zwischen diesen verschiedenen Umständen ist die Entscheidung zu treffen, ob eine Nutzungsteilung das beste Mittel für die Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070203.X04

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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