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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §19;Rechtssatz
Persönliche Differenzen zwischen Mitgliedern einer Agrargemeinschaft rechtfertigen für sich allein nicht in jedem Fall eine Nutzungsteilung, sie sind aber nicht irrelevant. Vielmehr sind auch alle anderen "obwaltenden Umstände" zu berücksichtigen, und erst nach einer Abwägung zwischen diesen verschiedenen Umständen ist die Entscheidung zu treffen, ob eine Nutzungsteilung das beste Mittel für die Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070203.X04Im RIS seit
18.02.2002