RS Vwgh 1998/3/19 98/07/0017

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0771/68 B 29. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiederaufzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070017.X01

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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