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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0771/68 B 29. September 1969 RS 1Stammrechtssatz
Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiederaufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070017.X01Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011