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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1998/03/19 98/07/0013 2Stammrechtssatz
Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070017.X03Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011