RS Vwgh 1998/3/19 98/07/0017

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
VwGG §45 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1998/03/19 98/07/0013 2

Stammrechtssatz

Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem VwGH über eine Beschwerde gegen einen Bescheid.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070017.X03

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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