RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0067

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/21 90/14/0065 4

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodaß für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (Hinweis: E 8.3.1994, 91/14/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150067.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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