RS Vwgh 1998/3/19 97/06/0273

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Ein nicht bewilligungspflichtiges Vorhaben wird weder dadurch bewilligungspflichtig, daß (aus welchen Gründen auch immer) um dessen Bewilligung angesucht wird, noch dadurch, daß die Behörde (etwa rechtsirrig) ein solches Gesuch meritorisch behandelt und die angestrebte Bewilligung erteilt (wenngleich in der Regel die Erteilung einer solchen Bewilligung ein gewichtiges Indiz für das Bestehen einer Bewilligungspflicht sein wird; hier vorgeschaltete mechanische Kläranlage mit nachgeschaltetem Pflanzenbeet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060273.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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