RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Rechtssatz

Der Hinweis des AbgPfl auf die besondere Form der Gestaltung, die inhaltliche Gruppierung und die Auswahl des Stoffmaterials ist nicht geeignet, ein Werk iSd Urheberrechtsgesetzes und insb die Zweckbestimmung des Entgelts für die Verwertung eines allfälligen Werkes in diesem Sinn zu konkretisieren (hier: Vortragstätigkeit am WIFI).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150139.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten