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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Rechtssatz
Der Hinweis des AbgPfl auf die besondere Form der Gestaltung, die inhaltliche Gruppierung und die Auswahl des Stoffmaterials ist nicht geeignet, ein Werk iSd Urheberrechtsgesetzes und insb die Zweckbestimmung des Entgelts für die Verwertung eines allfälligen Werkes in diesem Sinn zu konkretisieren (hier: Vortragstätigkeit am WIFI).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150139.X01Im RIS seit
20.11.2000