RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0005

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Veröffentlicht am 19.03.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Zur Frage, welche Masse an Reis (beim Zubereiten in Chinarestaurants) zu erzielen sei, muß die AbgBeh kein Sachverständigengutachten iSd § 177 Abs 1 BAO einholen, wenn sich die AbgBeh die entsprechenden Kenntnisse über die Wassermenge bei der Reiszubereitung durch Fachliteratur aneignen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150005.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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