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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177 Abs1;Rechtssatz
Zur Frage, welche Masse an Reis (beim Zubereiten in Chinarestaurants) zu erzielen sei, muß die AbgBeh kein Sachverständigengutachten iSd § 177 Abs 1 BAO einholen, wenn sich die AbgBeh die entsprechenden Kenntnisse über die Wassermenge bei der Reiszubereitung durch Fachliteratur aneignen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150005.X02Im RIS seit
20.11.2000