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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gem § 46 AVG begegnet es keinen Bedenken, wenn die Behörde für die zukunftsorientierte Beurteilung nach § 14 Abs 1 Z 4 PaßG 1992 die der gerichtlichen Verurteilung des Fremden zugrundeliegende Straftat (hier nach § 3g VerbotsG) in den im Urteil dargestellten Begehungsformen herangezogen und den ihr als maßgeblich erachteten Sachverhalt auf die Ergebnisse des gerichtlichen Strafverfahrens gestützt hat.
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996180475.X01Im RIS seit
18.02.2002