RS Vwgh 1998/3/24 97/05/0310

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1998
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauO NÖ 1976 §61 Abs1;
BauO NÖ 1976 §61 Abs2;
BauO NÖ 1976 §61 Abs3;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 91/06/0153 1 (hier nur erster Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die Frage des Ortsbildbegriffes ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde (bzw vom Verwaltungsgerichtshof) selbst zu beantworten ist, weshalb es der Beschwerdeführerin nicht zum Nachteil geraten kann, wenn sie dem Gutachten des Amtssachverständigen mit rechtlichen Argumenten und nicht "auf gleichem fachlichen Niveau" durch Vorlage eines Privatgutachtens entgegengetreten ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050310.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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