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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §61 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/09 91/06/0153 1 (hier nur erster Halbsatz)Stammrechtssatz
Die Frage des Ortsbildbegriffes ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde (bzw vom Verwaltungsgerichtshof) selbst zu beantworten ist, weshalb es der Beschwerdeführerin nicht zum Nachteil geraten kann, wenn sie dem Gutachten des Amtssachverständigen mit rechtlichen Argumenten und nicht "auf gleichem fachlichen Niveau" durch Vorlage eines Privatgutachtens entgegengetreten ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte BegriffeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050310.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009