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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
PaßG 1992 §14 Abs1 Z4;Rechtssatz
Welcher Inhalt dem Begriff der "Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit" gem § 14 Abs 1 Z 4 PaßG 1992 zukommt, ergibt sich insbesondere aus § 16 SPG 1991. Danach begründen die Delikte des VerbotsG einen "gefährlichen Angriff" und solcherart eine "allgemeine Gefahr" gem § 16 Abs 1 SPG 1991.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996180475.X02Im RIS seit
18.02.2002