RS Vwgh 1998/3/24 97/05/0258

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1998
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §16;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
BauO OÖ 1976 §57 Abs7;
BauO OÖ 1976 §62 Abs2;
BauO OÖ 1994 §44 Abs1;
BauO OÖ 1994 §58 Abs1;
BauO OÖ 1994 §60 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Da für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens kein bestimmter Verfahrensakt vorgeschrieben ist - von dem in einzelnen Gesetzen vorgesehenen Akt der Einleitung eines Verfahrens in Bescheidform abgesehen (Hinweis E 23.9.1994, 94/17/0278) -, bedarf es, sofern die Tatsache der amtswegigen Einleitung eines Verwaltungsverfahrens nicht nach außen bekannt gegeben worden ist, jedenfalls eines von der Behörde intern eindeutig gesetzten Verwaltungshandelns, aus dem sich klar die Einleitung eines bestimmten Verfahrens ergibt (hier: Die Baubehörde erster Instanz hat aktenkundig zwar im Rahmen der baupolizeilichen Überprüfung der baulichen Anlagen von deren tatsächlicher Ausgestaltung Kenntnis erlangt, ein Verfahren nach § 44 Abs 1 OÖ BauO 1994 aber erst in der Folge mit ihrem Aktenvermerk iSd obigen Ausführungen eingeleitet; darin ist erstmals festgehalten, daß die Baubehörde gegen den Eigentümer der baulichen Anlage geeignete Schritte iSd § 44 Abs 1 OÖ BauO 1994 zu setzen beabsichtitgt; mit Inkrafttreten der OÖ BauO 1994 am 1.1.1995 war somit kein dem § 44 Abs 1 OÖ BauO 1994 vergleichbares individuelles Verwaltungsverfahren - siehe in diesem Zusammenhang § 57 Abs 7 und § 62 Abs 2 OÖ BauO 1976 - anhängig iSd § 58 Abs 1 OÖ BauO 1994, weshalb die Baubehörden zu Recht die OÖ BauO 1994 angewendet haben).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050258.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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