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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens betreffend bescheidmäßige Festsetzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen als gegenstandslos infolge Erlassung eines Jahressteuerbescheides; kein KostenzuspruchRechtssatz
Durch die Erlassung des Jahressteuerbescheides treten die bescheidmäßigen Festsetzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für einzelne Voranmeldungszeiträume außer Kraft. Durch die Erlassung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 1992 ist somit im vorliegenden Verfahren der Beschwerdegegenstand weggefallen. Dieser Fall ist der Klaglosstellung (§86 VfGG) gleichzuhalten, weshalb die Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen war.
Daß die bescheidmäßige Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides aus dem Rechtsbestand ausschied, stellt keine Klaglosstellung iS des §88 VfGG dar.
(ebenso: B v 30.09.97, B2557/96).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, UmsatzsteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B1695.1996Dokumentnummer
JFR_10029391_96B01695_2_01