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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Darlegung von WiedereinsetzungsgründenRechtssatz
Die Kopie des vom Beschwerdeführer im Verfahren zu B4878/96 im Zuge der Mängelbehebung übermittelten Bescheides weist zwar am oberen Rand der ersten Seite die handschriftliche Notiz "18/7" auf, ohne daß deren Bedeutung jedoch in irgendeiner Weise erläutert worden wäre. Mit dieser Notiz ist der Beschwerdeführer dem Auftrag, den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides anzugeben, nicht nachgekommen. Da der Antragsteller mit dem nunmehrigen, die Wiedereinsetzung begehrenden Schreiben in keiner Weise dargelegt hat, warum er dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachkommen konnte, war der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits aus diesem Grund zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B938.1997Dokumentnummer
JFR_10029390_97B00938_01