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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dienstzuteilungen sind - sofern es sich um vorübergehende Personalmaßnahmen handelt - unabhängig von ihrer Dauer und dem Umstand, ob sie mit einem Dienstortwechsel verbunden sind oder nicht, durch Weisung zu verfügen (Hinweis E 23.10.1975, 1321/75, VwSlg 8906 A/1975). Der Erlassung eines Bescheides bedarf es nur dann, wenn Streit darüber entsteht, ob die Befolgung des Dienstauftrages zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (Hinweis E 23.1.1969, 206/79).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter WeisungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011