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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Trotz einer gem § 14 Abs 1 BDG 1979 zwischenzeitig erfolgten Ruhestandsversetzung von Amts wegen (hier: nach dem Stichtag 16.2.1996 iSd § 62c PG idF BGBl 1996/201) wird das anhängige Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid, mit dem der vor dem Stichtag 16.2.1996 iSd § 62c PG gestellte Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand gem § 14 Abs 1 BDG 1979 abgewiesen wurde, nicht gegenstandslos. Dies hat im Ruhegenußbemessungsverfahren zur Folge, daß bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides § 4 Abs 3 PG idF VOR der Nov BGBl 1996/201 anzuwenden ist, der eine Abschlagsregel im Falle der Frühpensionierung nicht vorsieht.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120296.X01Im RIS seit
11.07.2001