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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der Anrechnung von Zeiten auf die Ausbildungsphase nach § 138 Abs 3 BDG 1979 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der nur auf Antrag des Beamten zu erlassen ist. Der Gesetzeswortlaut schließt freilich eine solche Antragstellung des Beamten nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120033.X02Im RIS seit
22.02.2002