RS Vwgh 1998/3/25 94/12/0241

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Veröffentlicht am 25.03.1998
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §56;
DP §22 Abs3 idF 1984/033 ;
DP §67 idF 1984/033 ;
DP/Stmk 1974 impl;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

In einem Beschwerdeverfahren betreffend die Feststellung, ob die Befolgung einer Dienstzuteilungsweisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehörte, tritt infolge einer zwischenzeitig ausgesprochenen Versetzung nicht Gegenstandslosigkeit ein, sofern nicht ausgeschlossen werden

kann, daß mit der Dienstzuteilung nachteilige dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Folgen verbunden sind, über die die Dienstbehörde zu befinden hat und die unabhängig von der Versetzung bestehen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X05

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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