Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
In einem Beschwerdeverfahren betreffend die Feststellung, ob die Befolgung einer Dienstzuteilungsweisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehörte, tritt infolge einer zwischenzeitig ausgesprochenen Versetzung nicht Gegenstandslosigkeit ein, sofern nicht ausgeschlossen werden
kann, daß mit der Dienstzuteilung nachteilige dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Folgen verbunden sind, über die die Dienstbehörde zu befinden hat und die unabhängig von der Versetzung bestehen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X05Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011