RS Vwgh 1998/3/25 98/12/0031

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Veröffentlicht am 25.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
ZustG §7;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/12/0055 B 25. März 1998

Rechtssatz

Die Zustellung eines "Bescheides" an eine in Wirklichkeit gar nicht zustellbevollmächtigte Person, die dann eine Kopie an die Partei des Verwaltungsverfahrens weiterleitet, ist nicht als Erlassung dieses "Bescheides" zu werten, weil § 7 ZustG das Zukommen des Schriftstückes an den Empfänger voraussetzt, für den es bestimmt war.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120031.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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