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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Feststellungsverfahren über die Gesetzmäßigkeit einer Dienstzuteilungsweisung hat grundsätzlich beim Wissensstand zum Zeitpunkt der Anordnung dieser Personalmaßnahme anzusetzen, was nicht ausschließt, daß unter Umständen auch später gewonnene Erkentnisse im Feststellungsverfahren verwertet werden dürfen oder müssen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X11Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011