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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs4 Z1;Rechtssatz
Die Nichtigkeit eines Bescheides gem § 68 Abs 4 Z 1 AVG wegen unrichtiger Zusammensetzung der Behörde ist keine absolute Nichtigkeit, sondern Vernichtbarkeit; der "nichtige" Bescheid gehört solange dem Rechtsbestand an, bis er aufgehoben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110330.X01Im RIS seit
20.11.2000