Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/11/0036 E 26. März 1998 Rechtssatz
Der Verfahrensmangel, der hier in der Mitwirkung eines befangenen Mitgliedes der belBeh iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG begründet sein soll, ist angesichts der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des Bescheides von vornherein nicht als wesentlich zu qualifizieren.
Schlagworte Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG