RS VwGH Erkenntnis 1998/03/26 98/11/0035

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/11/0036 E 26. März 1998 Rechtssatz

Der Verfahrensmangel, der hier in der Mitwirkung eines befangenen Mitgliedes der belBeh iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG begründet sein soll, ist angesichts der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des Bescheides von vornherein nicht als wesentlich zu qualifizieren.

Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG
Im RIS seit
24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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