RS Vwgh 1998/3/26 97/11/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/22 93/04/0009 3

Stammrechtssatz

Die vollständige Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens, auf welchem die rechtliche Beurteilung eines Bescheides aufbaut, ist im Begründungsteil desselben unter Umständen nicht unbedingt erforderlich (Hinweis E 13.9.1988, 88/04/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110027.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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