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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Erlassung eines geänderten Einkommensteuerbescheides; KostenzuspruchRechtssatz
Der neue Einkommensteuerbescheid 1993 hat gemäß §295 BAO den bisherigen Einkommensteuerbescheid 1993 ersetzt. Es hat daher auch die mit der vorliegenden Verfassungsgerichtshofsbeschwerde angefochtene Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion vom 30.11.95, die sich auf den bisherigen Einkommensteuerbescheid bezogen hat, ihre Rechtswirkungen verloren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B528.1996Dokumentnummer
JFR_10029390_96B00528_01