Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Der Antrag auf KOSTENPFLICHTIGE Abweisung der Beschwerde nach § 67a Abs 1 Z 2 AVG kann, weil eine schriftliche Antragstellung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, auch mündlich im Zuge der Verhandlung gestellt werden. Daß der als Organwalter der Beh Einschreitende vor dem UVS als Zeuge vernommen wird (in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung) hindert ihn nicht daran, im übrigen als Vertreter der bel Beh vor dem UVS aufzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110325.X03Im RIS seit
24.01.2001