RS Vwgh 1998/3/26 96/11/0325

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67b;
AVG §79a;
AVGNov 1995 §67c Abs5 idF 1995/471;

Rechtssatz

Der Antrag auf KOSTENPFLICHTIGE Abweisung der Beschwerde nach § 67a Abs 1 Z 2 AVG kann, weil eine schriftliche Antragstellung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, auch mündlich im Zuge der Verhandlung gestellt werden. Daß der als Organwalter der Beh Einschreitende vor dem UVS als Zeuge vernommen wird (in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung) hindert ihn nicht daran, im übrigen als Vertreter der bel Beh vor dem UVS aufzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110325.X03

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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