Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/11/0333 97/11/0334 97/11/0335Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/18/0176 3Stammrechtssatz
Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten und die Zustimmung des zum verantwortlichen Beauftragten Bestellten können grundsätzlich formfrei erfolgen; erforderlich ist nur, daß die Zustimmung gem § 9 Abs 4 VStG nachweislich erfolgt ist. Das Vorliegen einer von dem zur Vertretung nach außen Berufenen unterfertigten Urkunde wird zum Nachweis der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nicht verlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110332.X02Im RIS seit
20.02.2002