RS Vwgh 1998/3/26 96/11/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §79a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/29 96/02/0095 1

Stammrechtssatz

Der Kostenanspruch im Grunde des § 79a AVG iVm § 52 Abs 2 FrG 1993 kann mangels gegenteiliger Regelung nicht davon abhängig gemacht werden, ob der UVS die bei ihm von der belangten Behörde als Partei (vgl § 67c Abs 4 AVG) erstattete Gegenschrift dem Bf zugestellt hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110325.X02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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