RS Vwgh 1998/3/27 98/21/0035

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Veröffentlicht am 27.03.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
B-VG Art8;
FrG 1993 §54;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/21/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0165 2 (hier: Zustellung eines Bescheides nach dem FrG 1993)

Stammrechtssatz

Die Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltenen Strafverfügung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Besch stellt für diesen kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998210035.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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