RS Vwgh 1998/3/27 97/21/0294

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Veröffentlicht am 27.03.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §48 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/04/06 91/13/0234 3 VwSlg 6881 F/1994

Stammrechtssatz

Der belangten Behörde steht Anspruch auf Ersatz eines Vorlageaufwandes nicht zu, wenn die von ihr vorgelegten Geschäftsstücke die wesentlichen Verfahrensschritte des Verwaltungsverfahrens nicht wiedergeben und insoweit keine Akten des Verwaltungsverfahrens iSd § 36 Abs 1 VwGG darstellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997210294.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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