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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1994/04/06 91/13/0234 3 VwSlg 6881 F/1994Stammrechtssatz
Der belangten Behörde steht Anspruch auf Ersatz eines Vorlageaufwandes nicht zu, wenn die von ihr vorgelegten Geschäftsstücke die wesentlichen Verfahrensschritte des Verwaltungsverfahrens nicht wiedergeben und insoweit keine Akten des Verwaltungsverfahrens iSd § 36 Abs 1 VwGG darstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997210294.X02Im RIS seit
20.11.2000