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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Zurückweisung von Anträgen der Maßnahmenbeschwerde wegen Verletzung des § 10 Abs 1 PolizeigefangenenhaushausO begegnet angesichts der unterlassenen Ergreifung von Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 23 PolizeigefangenenhaushausO auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität von sogenannten Maßnahmenbeschwerden an den UVS (Hinweis E 28.1.1994, 93/11/0035, 0036, VwSlg 13994 A/1994; hier: Kein Anwendungsfall nach § 67a Abs 1 Z 2 AVG) keinen rechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995020506.X02Im RIS seit
11.07.2001