RS Vwgh 1998/3/30 96/16/0042

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Veröffentlicht am 30.03.1998
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
WFG 1984 §53 Abs3;
WFG 1984 §53 Abs4;

Rechtssatz

Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung

nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier:

Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160042.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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