RS Vwgh 1998/3/30 97/16/0004

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Veröffentlicht am 30.03.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach herrschender Ansicht stellt die Unterlassung der Anführung von (maßgeblichen) Gesetzesstellen im Spruch eines Abgabenbescheides keinen wesentlichen Verfahrensfehler dar, soferne mit Rücksicht auf die Eindeutigkeit des Gegenstandes keine Zweifel darüber bestehen, welche gesetzlichen Vorschriften angewendet wurden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 9 zu § 93 BAO).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160004.X04

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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