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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
BPGG 1993 §13 Abs1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung des dem Hilfeempfänger gewährten Pflegegeldes bei Ermittlung des Kostenbeitrages iSd § 15 Abs 5 NÖ SHG kommt nur dann in Frage, wenn ihm Sozialhilfe durch Unterbringung in einer Anstalt oder in einer Sozialhilfeeinrichtung gewährt wird. Darunter ist eine Pflegestelle iSd § 13 Abs 1 BPGG zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080452.X02Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009