RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0051

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Eine Vermögensrechnung kann zwar bei Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses die Annahme rechtfertigen, daß die Vermögensvermehrung auf erzielte, aber bisher nicht erklärte Einkünfte zurückzuführen ist; umgekehrt läßt aber die Feststellung, daß das Vermögen eines Abgabepflichtigen unverändert geblieben ist oder sich nur geringfügig erhöht hat, nicht darauf schließen, daß der Abgabepflichtige keine oder nur geringe Einkünfte erzielt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130051.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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