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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Nur der Verzicht auf einen realisierbaren Anspruch entnimmt dem Betriebsvermögen ein Wirtschaftsgut und führt es ins Privatvermögen über. Die Abschreibung einer uneinbringlich gewordenen Forderung hingegen bewirkt eine solche Wertverschiebung vom betrieblichen in den außerbetrieblichen Bereich nicht und stellt demnach auch keine Entnahme iSd § 4 Abs 1 der Einkommensteuergesetze dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130002.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008