RS Vwgh 1998/3/31 96/13/0002

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Nur der Verzicht auf einen realisierbaren Anspruch entnimmt dem Betriebsvermögen ein Wirtschaftsgut und führt es ins Privatvermögen über. Die Abschreibung einer uneinbringlich gewordenen Forderung hingegen bewirkt eine solche Wertverschiebung vom betrieblichen in den außerbetrieblichen Bereich nicht und stellt demnach auch keine Entnahme iSd § 4 Abs 1 der Einkommensteuergesetze dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130002.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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