RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0130

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
EStG 1972 §103;
EStG 1988 §103;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf die "europäische Integration" stellt keine ausreichende Begründung dafür dar, einen Antrag auf Gewährung einer Zuzugsbegünstigung abzuweisen (Hinweis E 29.9.1993, 93/13/0163; E 26.4.1994, 93/14/0162). Die Zuzugsbegünstigung verfolgt nicht den Zweck, Steuerbelastungen hintanzuhalten, die als unangemessen hoch empfunden werden. Vielmehr soll damit ein Anreiz für vermögende Personen geschaffen werden, im Inland "ihre Verbrauchswirtschaft in einer für das Inland nützlichen Weise" einzurichten. An dieser Intention des Gesetzgebers hat sich die Ermessensübung der Abgabenbehörde zu orientieren.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130130.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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