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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Der bloße Hinweis auf die "europäische Integration" stellt keine ausreichende Begründung dafür dar, einen Antrag auf Gewährung einer Zuzugsbegünstigung abzuweisen (Hinweis E 29.9.1993, 93/13/0163; E 26.4.1994, 93/14/0162). Die Zuzugsbegünstigung verfolgt nicht den Zweck, Steuerbelastungen hintanzuhalten, die als unangemessen hoch empfunden werden. Vielmehr soll damit ein Anreiz für vermögende Personen geschaffen werden, im Inland "ihre Verbrauchswirtschaft in einer für das Inland nützlichen Weise" einzurichten. An dieser Intention des Gesetzgebers hat sich die Ermessensübung der Abgabenbehörde zu orientieren.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130130.X01Im RIS seit
20.11.2000