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L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Sperrzeitenverordnung mangels Legitimation infolge Anhängigkeit von Strafverfahren gegen die Antragstellerin wegen Übertretung der angefochtenen VerordnungRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Tir SperrzeitenV 1995, LGBl. Nr. 46.
Der Antrag begehrt - neben §3 Abs3 der Tir SperrzeitenV 1995 - §1 Abs1 litc der genannten Verordnung aufzuheben. Eine solche Bestimmung gibt es aber nicht. Aus dem Zusammenhang geht jedoch mit genügender Deutlichkeit hervor, daß sich der Antrag, insoweit er einen Teil des §1 anficht, gegen §1 Abs2 litc richtet. Er ist daher hinreichend genau bestimmt.
Unzulässigkeit des Antrags aufgrund Anhängigkeit von Strafverfahren gegen die Antragstellerin wegen Übertretung der angefochtenen Verordnung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, Gewerberecht, Sperrstunde, Auslegung eines AntragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:V44.1997Dokumentnummer
JFR_10029390_97V00044_01