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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §2 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Eine GmbH beginnt als Steuersubjekt nicht erst ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Firmenbuch, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen ist und die zu gründende Gesellschaft nach außen in Erscheinung tritt (Hinweis E 4.3.1987, 84/13/0239).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130125.X01Im RIS seit
20.11.2000