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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/11/06 96/20/0785 1 (hier: Überlassung einer Waffenbesitzkarte)Stammrechtssatz
Die Überlassung des Waffenpasses an einen Dritten zur Ermöglichung des Erwerbes einer Faustfeuerwaffe (hier: zum begünstigten Bezug) ist geeignet, die weitere waffenrechtliche Verläßlichkeit in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996200779.X01Im RIS seit
25.04.2001